Meine Leistungen im Überblick
Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2:
Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Zu den zentralen Aufgaben gehören:
- die Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten die Teilnahme am Arbeitsschutz-Ausschuss (ASA), welcher mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt
- die Begehung der Arbeitsstätte in regelmäßigen Abständen
- die Untersuchung der Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen
- das Mitwirken daran, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten
- die Untersuchung und arbeitsmedizinische Beratung von Arbeitnehmern

Der Beratungs- und Untersuchungsumfang beinhaltet insbesondere:
- Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
- Eignungsuntersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
für Bewerber und Inhaber der Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
sowie für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:- Ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 der FeV)
- Ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der FeV)
- Leistungspsychologische Untersuchung zur Überprüfung von Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (Anlage 5 Nr. 2 der FeV)

- Eignungsuntersuchungen aufgrund von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25), z.B. für Staplerfahrer
- Reisemedizinische Beratungen für (private und dienstliche) Reisen in die Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen
- Beratungen und Untersuchungen nach Mutterschutzgesetz
- Einstellungsuntersuchungen
- Impfungen
