Ziel der Arbeitsmedizin ist die Gesunderhaltung und Gesundheitsförderung des Menschen am Arbeitsplatz.
Hierfür ist gesetzlich vorgesehen, die betrieblichen Gefährdungen zu analysieren und zu beurteilen, denen Mitarbeiter bei ihrer versicherten Tätigkeit ausgesetzt sind. Zur Minimierung der Gefährdungen sind Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie im Anschluss die Wirksamkeit zu kontrollieren
(= Handlungskreislauf der Gefährdungsbeurteilung).
Die Vorgaben für die Gestaltung von sicheren Arbeitsplätzen basieren auf verschiedenen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften und einem umfangreichen Regelwerk.
Der Betriebsarzt berät Unternehmer und Beschäftigte zu allen Themen rund um den Gesundheitsschutz, wie Sie den Leistungen entnehmen können. Hierbei arbeitet er eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen.
Vorbeugende Arbeitsschutzmaßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld.